Statik

Bei Abgabe des Bauantrages oder kurz danach ist die statische Berechnung einschließlich der statischen Ausführungspläne beim Bauamt einzureichen, die sich von der planerischen Ausführungsplanung unterscheiden. Auch hier sind nicht nur Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50 erforderlich, sondern auch Details in den Maßstäben 1:20 und 1:10.

Es sei um Verständnis dafür gebeten, daß für eine gewissenhafte Bearbeitung der anfallenden Arbeiten die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eher knapp bemessen ist, so daß keine Vergütung in Frage kommen kann, die die dortigen Mindestsätze unterschreiten würde.